Lastwagen im amerikanischen Stil auf der Autobahn, mit eingeschalteter Beleuchtung.

LKW Beleuchtung – was man beachten muss

LKW – Beleuchtung. Das gilt und folgendes muss man beachtet werden. Die Beleuchtung an LKWs ist eine der Hauptperspektiven in Bezug auf das Wohlbefinden, andere können sehen und gesehen werden. Doch gelten für die meisten ähnliche Richtlinien oder soll zum Beispiel die LKW Beleuchtung einzigartig erscheinen? Auch gibt es in vielen Fällen Anfragen bezüglich der Innenbeleuchtung des Fahrertaxis oder ob ein beleuchtetes Typenschild im LKW eingesetzt werden kann.


Vorschriften und Vorgaben

Welche Scheinwerfer und Rückstrahler als Beleuchtung am LKW zugänglich sein sollten, ob eine spezifische Zusatzbeleuchtung am LKW erlaubt ist und was bei LED zu beachten ist, ist in Deutschland nicht ganz in Stein gemeißelt. Abweichend von den Besonderheiten der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind die Richtlinien der Norm ECE R48 vor allem auch für für Beleuchtungskörper ebenfalls zu beachten.

Nahaufnahme der Frontscheinwerfer eines LKWsWie aktuell referenziert, gelten diese Richtlinien zusätzlich für die LKW Beleuchtung. Es soll also für alle Zeiten äußerlich eingeführt und zur Tätigkeit vorbereitet werden. In einer ähnlichen Passage wird ebenfalls beschlossen, welche und welche Richtlinien für die Bestätigung dieser Ämter gelten.
In den Begleitpassagen legt der Gesetzgeber unter anderem fest, wo und wie die singulären Teile der empfohlenen oder erlaubten Beleuchtung anzufügen sind. Unter der Annahme, dass sich die Beleuchtungshardware nach vorne bewegt, sollte sie zusammen mit den Rücklichtern und dem Tag-Licht kontinuierlich eingeschaltet sein.
LKW werden in diesen Richtlinien nicht ausdrücklich erwähnt. In Bezug auf die Ausfahrlichter wird jedenfalls festgelegt, dass Fahrzeuge, die keine Fahrzeuge sind und länger als sechs Meter sind, mit gelben Standlichtern ausgestattet werden sollen. Abschließend ist hier der Abschnitt 51a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Entsprechendes gilt auch für Anhänger, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Fahrzeugbeleuchtung

Abgesehen von den Ausnahmeregelungen für die Seitenmarkierungsleuchten an LKWs sollten Windlichter ab einer bestimmten Breite als zusätzliche Beleuchtung an der Vorder- und Rückseite des LKWs angebracht werden. Diese können nach vorne einfach weiß und nach hinten einfach rot sein. Ab einer Breite von 1,80 m darf diese Beleuchtung mit dem LKW verbunden werden, bei einer Breite von 2,10 m sollte sie eingeführt werden. Diese Positionslichter am LKW sollen die Baupläne des Fahrzeugs besser darstellen und entsprechend mehr Sicherheit gewährleisten.

Für die LKW-Anhängerbeleuchtung (Rücklichter, Markierungsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung etc.) gelten zusätzlich die Regelungen des § 49a StVZO. Rote Rückstrahler, Rück- und Bremslichter sowie gelbe Peilzeiger, gelbe Seitenpositionslichter und Freiheitslichter müssen ab einer Breite von 2,10 m sollten vorhanden sein. Auch weiße Abbiegelichter sind denkbar, aber nicht zwingend.

Es gibt noch viele weitere Faktoren, die beachtet werden müssen. Hier müssen jetzt die dargestellten Regeln und Hinweise beachtet werden. Jedoch empfiehlt es sich, diese Hinweise und Informationen noch weiter in einer eigenen Recherche zu vertiefen.

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